Häufig gestellte Fragen
1. In welchem Gebiet sind die Feen unterwegs?
Unsere haushaltsnahen Dienstleistungen bieten wir zurzeit in Krefeld, Kreis Viersen, Kreis Kleve, Duisburg, Kempen, Moers, Düsseldorf, Kaarst, Mönchengladbach, Korschenbroich, Neuss und Meerbusch an. In anderen Regionen innerhalb Nordrhein- Westfalens sind wir auf Anfrage für Sie da. Weitere Gebiete werden in Zukunft folgen.
2. Zu welchen Zeiten und Tagen kommen die Feen?
Auf Wunsch sind wir 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für Sie da!
3. Wie hoch sind die Fahrtkosten?
Für Anfahrten entstehen Ihnen keine Kosten. Für Fahrten, welche eine Fee für Sie übernimmt (Einkaufen, Erledigungen etc.) berechnen wir eine Kilometerpauschale von 0,30 € pro km.
4. Muss ich die Arbeitsmittel selber besorgen?
Das bleibt Ihnen überlassen. Auf Wunsch bringen wir die erforderlichen Arbeitsmittel gerne mit. Dafür berechnen wir keinen Aufschlag, sondern geben unseren Einkaufspreis 1:1 an Sie weiter und stellen Ihnen diese in Rechnung.
5. Wie bezahle ich bei Ihnen? Erhalte ich eine Rechnung?
Bei uns erhalten Sie eine ordentliche Rechnung. Diese können Sie bei uns bequem per überweisung bezahlen. So ist auch gewährleistet, dass das Finanzamt die Rechnung akzeptiert.
6. Kann ich Ihre Rechnung steuerlich geltend machen?
Ja, Sie können den Fiskus auf Ihren Aufwendungen beteiligen. Seit dem 01.01.2009 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Betreuungs- und Pflegeleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 € im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Bis zu 20 % der Rechnungssumme (max. 4.000 €) können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung der Absetzbarkeit ist, dass Sie die Rechnung unbar per überweisung begleichen und zusammen mit den überweisungsbelegen verwahren.
7. Beteiligt sich meine Krankenkasse an den Kosten?
Das ist durchaus möglich, wenn Sie zeitweise eine Haushaltshilfe benötigen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
8. Sind Ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet?
Sie können sich sicher sein, dass unsere Mitarbeiter alle ordnungsgemäß gemeldet sind. Bei uns arbeitet niemand „schwarz“! Außerdem sind unserer Mitarbeiter bei der Genossenschaft unfallversichert. Insofern brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dass Sie strafrechtlich verfolgt werden.
9. Wer kommt zu mir? Kann ich mir die Fee aussuchen?
Wenn Sie unsere Leistungen regelmäßig in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich aussuchen, welche Fee zu Ihnen kommt. In Zukunft kommt dann immer dieselbe Kraft. Bei Urlaub oder Krankheit schicken wir Ihnen auf Wunsch gerne eine entsprechende Vertretung.
10. Kennen Sie Ihre Mitarbeiter? Sind sie vertrauensvoll und sicher?
Wir kennen alle unsere Feen persönlich und haben ihre Referenzen und den Lebenslauf überprüft. Wir beschäftigen ausschließlich Mitarbeiter mit einwandfreiem Leumund. Uns liegt von jedem Mitarbeiter das polizeiliche Führungszeugnis vor.
11. Was mache ich, wenn ich mit meiner Fee nicht zufrieden bin?
Das ist bisher nicht vorgekommen. Sollte es jedoch irgendwo Probleme geben oder Sie mit einer Fee nicht zufrieden sind, dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden dann umgehend eine Lösung suchen und Ihnen auf Wunsch auch eine andere Kraft zur Verfügung stellen. Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig. übrigens sorgen wir durch interne Maßnahmen und Schulungen dafür, dass Sie sich auf unsere Mitarbeiter und die Qualität der Arbeit verlassen können.
12. Wer haftet, wenn Ihre Fee beim Arbeiten etwas kaputt macht?
Wir setzen alles daran, dass so etwas nicht passiert. Sollte dennoch einmal etwas kaputt gehen sind wir dagegen abgesichert. Alle Mitarbeiter(innen) sind bei uns haftpflicht- und schlüsselversichert.
13. Wer haftet, wenn Ihrer Fee ein Unfall passiert?
Das ist zum Glück noch nie vorgekommen. Sollte sich dennoch einmal eine Fee verletzen, sind wir dagegen abgesichert. Alle Mitarbeiter(innen) sind unfallversichert - selbst auf dem Weg zu Ihnen.
14. Warum soll ich Sie beauftragen? Ich kann doch auch jemanden „schwarz“ beschäftigen und so Geld sparen!
Es ist tatsächlich so, dass „Schwarzarbeiter“ etwas günstiger sind als wir. Vergessen Sie jedoch nicht, dass
- a) Sie sich für ein paar Euro strafbar machen
- b) es richtig teuer werden kann wenn etwas passiert (Personen oder Sachschaden)
- c) Sie vom Schwarzarbeiter keine Rechnung bekommen und somit auch keine Gewährleistung haben und die Kosten auch nicht steuerlich absetzen können
- d) Sie dem Sozialstaat schaden
- e) Sie von uns qualifizierte und geprüfte Kräfte bekommen
Mehr Informationen zum Thema Schwarzarbeit finden sie
hier
und einen Leistungsvergleich finden Sie
hier.
15. Warum soll ich Sie beauftragen und nicht auf ein "billigeres" Vermittlungsportal setzen?
Stiftung Warentest hat die 4 großen Internetportale getestet. In der Ausgabe vom November 2014 können Sie das Ergebnis nachlesen. Die Überschrift des Artikels lautet: "Putzdienste: Die leeren Versprechen der Online-Vermittler".
Den Bericht finden Sie
hier
und einen Leistungsvergleich finden Sie
hier.
Nachstehend die Kernaussagen von Stiftung Warentest zusammengefasst:
Sie wissen nicht wer zu Ihnen kommt
Es erfolgt seitens der Portale nur eine stichprobenartige Überprüfung der Reinigungskräfte. Eine Kommunikation mit den Reinigungskräften war teilweise aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht möglich. Sich über die zu erledigenden Aufgaben zu verständigen, gestaltet sich unter diesen Voraussetzungen schwierig.
Kommentar von meineHausfee: Vor der Beauftragung besprechen wir mit Ihnen genau Ihre Vorstellungen. Diese werden schriftlich festgehalten. Die Mitarbeiterin wird persönlich eingewiesen. Unsere Mitarbeiter sind der deutschen Sprache mächtig, so dass Sie jederzeit eine Kommunikation führen können.
Dreck in den Ecken
In nur 4 von 10 Fällen war die Wohnung - wie in der Werbung versprochen - sauber. In einem Fall blieb eine Frau statt der zwei bezahlten Stunden nur anderthalb Stunden. 10 Euro wurden für Reinigungsmittel berechnet. Bedient hat sich die Frau am Spülmittel des Testkunden. Damit putzte sie Boden, Klo und Oberflächen.
Kommentar von meineHausfee: Es kann immer mal etwas übersehen werden. Aber grundsätzlich sollte die Reinigungsleistung stimmen. Dafür nutzen wir Checklisten und haben fixierte Qualitätsstandards und geschulte Mitarbeiter. Dieses Beispiel zeigt, dass billig nicht immer preiswert ist: Das Portal hat möglicherweise EUR 15,00 pro Zeitstunde abgerechnet. Das sind EUR 30,00 zzgl. EUR 10,00 für Reinigungsmaterial, also insgesamt EUR 40,00. Der Kunde hat pro Zeitstunde EUR 26,67 abgerechnet bekommen. Bei meineHausfee hätte der Kunde weniger bezahlt und darüber hinaus hätten wir auf die Benutzung der richtigen Reinigungsmittel geachtet.
Steuervorteil ist unklart
Fraglich ist auch, ob Finanzämter die Rechnungen als haushaltnahe Dienstleistung anerkennen, wie es die Vermittler versprechen. Das Problem: Die Portale kassieren das Geld und leiten es nach Abzug ihrer Provision an die Putzkraft weiter. Das Einkommensteuergesetz verlangt jedoch ausdrücklich "die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung". Und das ist die Putzkraft persönlich.
Kommentar von meineHausfee: Wir erfüllen die Voraussetzungen der Absetzbarkeit.
Schwarzarbeit
Ein Portal warnt im Kleingedruckten, dass dem Kunden juristische Probleme wegen Schwarzarbeit ins Haus stehen könnten.
Kommentar von meineHausfee: Diese Sorgen brauchen Sie bei uns nicht zu haben. Alle Mitarbeiter/innen sind bei uns angemeldet. Wir arbeiten nicht mit Subunternehmern sondern setzen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und einer fairen Entlohnung.